(Head of Marketing)
07.08.2016
Anna Milena von Gersdorff leitet als Online-Marketing Expertin den GWriters Blog sowie alle Veröffentlichungen, Änderungen und Sonderaktionen auf unserer Webseite. Darüber hinaus ist Sie für gesamte Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit unseren Medienpartnern zuständig.
"Plagiiere ich, wenn ich aus meiner eigenen Arbeit zitiere? Ich habe aus Versehen ein Zitat in meiner wissenschaftlichen Arbeit vergessen. Ist das ein Plagiat? Was kann eine Plagiatssoftware - und was nicht?" Diese und andere Fragen werden Euch hier beantwortet.
Eine wissenschaftliche Arbeit wird dann zum Plagiat, wenn die Inhalte, die im Text enthalten sind, aus fremden Quellen stammen und der Autor diesen Text als von ihm erstellten Text einreicht. Dabei ist es ganz egal ob es sich bei diesen Inhalten um den reinen Text oder auch Ideen handelt. Wenn diese fremden Inhalte jedoch als solche markiert und mit einer Quelle zitiert werden, handelt es sich nicht um ein Plagiat.
Nein. Wenn Du ein Zitat vergisst, wird nicht die gesamte Arbeit zwangsläufig zum Plagiat. Viele Lehrstühle ziehen bei solchen Versehen lediglich Punkte von der Endnote ab und lassen Dich bei kleinen Patzern nicht bei Deiner wissenschaftlichen Arbeit durchfallen. Sollte jedoch ersichtlich werden, dass es sich nicht um ein einmaliges und kleines Versehen handelt, wirst Du Schwierigkeiten beim Bestehen der Prüfung haben.
Beim Schreiben Deiner wissenschaftlichen Arbeit solltest Du deshalb unbedingt immer sehr penibel bei der Überprüfung Deiner Zitation sein. Achte darauf, fremde Inhalte immer als Zitat zu kennzeichnen und Quellen entsprechend anzugeben. - Selbst dann, wenn Du lediglich Ideen und keine Texte von Fremden übernimmst.
Viele Studenten haben Probleme damit Internetquellen richtig zu zitieren. Sollte es Dir auch so gehen, würden wir Dir unseren Artikel zum Internetquellen zitieren empfehlen.
Ein Ghostwriter erstellt Texte nach Deinen individuellen Wünschen. Sofern der Ghostwriter seriös ist, wird er sich beim Schreiben Deines Textes an alle wissenschaftlichen Standards und Regeln halten. Seriöses Ghostwriting hat demnach nichts mit Plagiaten - dem Raub von geistigem Eigentum- gemeinsam. Folgende Artikel empfehlen wir Dir:
Nein, nicht wenn die Quellen entsprechend angegeben sind. Solltest Du also eine neue wissenschaftliche Arbeit erstellen und dabei auf andere Arbeiten zurückgreifen, die Du bereits erstellt hast, musst Du diese entsprechend zitieren und als Quelle nennen. Tust Du dies nicht, handelt es sich auch hier um ein Plagiat. Man spricht dann vom sogenannten Autoplagiat oder Selbstplagiat. Rechtlich ist es allerdings umstritten, ob es sich hier um ein Plagiat handelt oder nicht. Trotzdem bestrafen viele Universitäten solche Eigenplagiate. Schließlich möchten sie Studenten nicht mehrfach für dieselbe Leistung belohnen.
Vorsicht, Hochschulen können Eigenplagiate erkennen!
Fast jede Hochschule nutzt für die Erkennung von Plagiaten spezielle Software. Diese Software gleicht Quellen im Internet, in verschiedenen Datenbanken und ihrer eigenen Datenbank ab. Jedes mal, wenn die Hochschule eine Plagiatsprüfung durchführt, wird die untersuchte Arbeit in der internen Datenbank abgespeichert. So ist es sehr einfach Studenten nachzuweisen, dass beispielsweise ihre eigene Bachelorarbeit ein Plagiat ist. Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, solltest Du daher immer vorab von Deinem Professoren oder Deinem Prüfungsamt erfragen ob Du Deine alten wissenschaftlichen Texte wiederverwerten kannst.
Üblicherweise prüfen Universitäten und Fachhochschulen eingereichte Prüfungsarbeiten mit Hilfe einer Plagiatsprüfungssoftware. Hier gibt es verschiedene Anbieter am Markt. Diese Programme gleichen die Texte mit eingestellten Arbeiten und öffentlich verfügbaren Texten aus Datenbanken oder aus dem Internet ab und erkennen so plagiierte Stellen bzw. nicht korrekt zitierte Stellen. Einige von diesen Programmen erkennen nicht nur eins-zu-eins Übernahmen aus Texten, sondern auch Synonyme oder Abwandlungen. Studenten, die sich nicht sicher sind ob sie richtig zitiert haben, können bei GWriters eine solche Plagiatsprüfung in Auftrag geben.
Eine Plagiatsprüfung gibt als Ergebnis aus, ob die Arbeit plagiiert ist oder nicht. Hier zeigt sie plagiierte Stellen auf, die entweder vollständig oder teilweise aus fremden Texten entnommen wurden. Auch kann sie nicht korrekt markierte Zitate aufzeigen. Auch vermutete Plagiate im Sinne von Verbalplagiaten kann die Software kenntlich machen; hier gilt es dann aber manuell nachträglich zu überprüfen, ob es sich wirklich um ein „echtes“ Plagiat handelt. In einigen Fachbereichen, wie z.B. in den Rechtswissenschaften, ähneln sich wissenschaftliche Arbeiten durch die Nutzung bestimmter juristischer Ausdrücke und Gesetzestexte sehr. Daher werden in solchen Fachbereichen wissenschaftliche Arbeiten durch Software oft fälschlicherweise als Plagiate angezeigt. Ob es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt, kann nur eine manuelle Prüfung bestätigen. Eine Plagiatssoftware kann somit eine manuelle Prüfung durch den Lehrstuhl oder die Hochschule nicht ersetzen, sondern diese lediglich unterstützen.
Werden lediglich Ideen (sogenanntes Ideenplagiat) aus anderen Texten in der vorliegenden Arbeit übernommen oder ist der Text, der verwendet wurde, bisher nicht öffentlich zur Verfügung gestellt worden, kann die Plagiatsprüfung mittels spezieller Software keine verwertbaren Ergebnisse liefern.
Zunächst kann ein Plagiat gegen die von der Universität bzw. Hochschule festgelegten Bestimmungen in den Prüfungsordnungen verstoßen. Aus diesem Grund lassen die meisten Hochschulen von ihren Studenten auch eidesstattliche Versicherungen unterzeichnen. Damit versichert der Student, dass er seine Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfsmittel erstellt hat. Ein Plagiat ist eine Versicherung an Eides statt und führt zu hochschulrechtlichen Folgen wie dem Nichtbestehen bei einer Prüfung oder der Exmatrikulation. Im „schlimmsten Fall“ kann – bei späterer Erkennung eines Plagiates im Falle einer wissenschaftlichen Leistung – die Aberkennung des akademischen Grades die Folge sein. Dabei kommt es nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2008 (Aktenzeichen 9 S 494/08) nicht auf den Umfang des plagiierten Teils der Arbeit an. Ein bekanntes Beispiel für die Aufdeckung umfangreicher Plagiierung und den anschließenden Entzug des Titels, ist der Guttenberg-Skandal.
In solch einem Fall kannst Du Deine Urheber- und Nutzungsrechte vor Gericht geltend machen.
Bekannte Plagiate werden oft durch die Medien präsentiert und durch auf die Erkennung von Plagiaten spezialisierten Institutionen bekannt. Im Fokus stehen hier häufig Politiker und Personen des öffentlichen Lebens. Beispielhaft kann hier der Fall von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, ehemaliger Bundesverteidigungsminister, oder der Fall von Annette Schavan, ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung, genannt werden. Auch die Arbeit von Dr. Ursula Getrud von der Leyen ist als Plagiat bekannt. Aber auch schon in der Geschichte sind Plagiatoren bekannt. Einstein, Shakespeare, Goethe und Mann haben auch schon „abgeschrieben“.
Plagiatsjäger haben es sich zur Aufgabe gemacht, insbesondere wissenschaftliche Arbeiten von Personen des öffentlichen Lebens zu analysieren und auf plagiierte Stellen hin zu untersuchen. Finden sie Anhaltspunkte für Plagiate, werden die Ergebnisse im Regelfall sehr öffentlichkeitswirksam und auch reißerisch vermarktet. Folgen können sein, dass die betroffenen Personen ihren akademischen Grad aberkannt bekommen.
Bekannte Plagiatsjäger sind Debora Weber-Wulff und Gerhard Dannemann. Oft treten Plagiatsjäger nicht öffentlich auf bzw. nur unter „Decknamen“.
07.08.2016