(Head of Marketing)
10.07.2024
Anna Milena von Gersdorff leitet als Online-Marketing Expertin den GWriters Blog sowie alle Veröffentlichungen, Änderungen und Sonderaktionen auf unserer Webseite. Darüber hinaus ist Sie für gesamte Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit unseren Medienpartnern zuständig.
Die Gründe für einen Studiengangwechsel können vielfältig sein. Im Folgenden werden einige häufige Beispiele aufgeführt:
Falsche Studienwahl: Die Studieninhalte entsprechen nicht den ursprünglichen Vorstellungen oder Interessen, oder Sie haben einen anspruchsvollen Studiengang gewählt.
Fehlende Studienmotivation: Das Studium bietet keine ausreichende Herausforderung oder Identifikationsmöglichkeiten.
Berufsorientierung: Der Studiengang deckt nicht die gewünschten Berufsfelder ab oder bietet unzureichende Vorbereitung auf die Berufswelt.
Persönliche Veränderungen: Lebensumstände, Interessen oder Karriereziele haben sich seit Studienbeginn verändert.
Hochschulwechsel: Der Wechsel an eine andere Hochschule mit einem attraktiveren Studienangebot oder besseren Studienbedingungen ist erwünscht.
Etwa jeder dritte Bachelor-Student bricht das Studium ab – um einen neuen Studiengang zu wählen oder einen anderen Bildungsweg einzuschlagen. Im Jahr 2020 lag die Abbrecherquote von Bachelor-Studenten an den Universitäten bei 32%. Bei Fachhochschulen ist die Quote niedriger und zusätzlich in den letzten Jahren rückläufig. Als Grund dafür vermutet das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZWH) neben den Studienbedingungen auch die Fächerprofile. Geisteswissenschaftliche Fächer sind relativ abbruchintensiv. Diese spielen an Fachhochschulen eine geringere Rolle.
Dennoch ist ein Studiengangwechsel eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen, die keineswegs unüberlegt getroffen werden sollte. Es ist wichtig, sich der Konsequenzen im Voraus bewusst zu sein, Alternativen abzuwägen und, falls ein Studiengangwechsel in Frage kommt, diesen genau zu planen.
Unsere Dienstleistung Ghostwriting und/oder Coaching von erfahrenen Ghostwritern sind Möglichkeiten, um bei Stress im Studium Abhilfe zu verschaffen. Unsere akademische Ghostwriter arbeiten in verschiedenen Fachbereichen und Gebieten und können je nach Studiengang individuell helfen und beraten.
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Vorteile | Nachteile |
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Verbesserte Studienmotivation und Lernerfolg: Durch den Wechsel zu einem Studiengang, der den eigenen Interessen und Stärken entspricht, steigt die Motivation und der Lernerfolg deutlich. | Zeitverlust: Durch den Studiengangwechsel kann es zu einem Zeitverlust im Studium kommen. |
Erhöhte Karrierechancen: Ein Studiengang, der auf die gewünschten Berufsfelder ausgerichtet ist, verbessert die Einstellungschancen und die beruflichen Perspektiven. | Verlust von bereits erbrachten Studienleistungen: Je nach Studiengang und Hochschule können bereits erbrachte Studienleistungen nicht angerechnet werden. |
Persönliche Weiterentwicklung: Der Wechsel kann zu einer Neuorientierung und persönlichen Weiterentwicklung führen. | Erhöhter Aufwand: Die Bewerbung für einen neuen Studiengang und die Umstellung auf ein neues Studienumfeld erfordern zusätzlichen Aufwand. |
Erweiterung des Horizonts: Der Kontakt mit neuen Studieninhalten und Fachgebieten kann den Horizont erweitern und neue Perspektiven eröffnen. | Finanzielle Aspekte: Unter Umständen können finanzielle Einbußen durch den Verlust von BAföG oder Stipendien entstehen. |
Der Zeitpunkt für einen Studiengangwechsel ist individuell zu entscheiden. Grundsätzlich ist ein Wechsel in der Regel nach jedem abgeschlossenen Semester möglich.
Zu beachten sind jedoch folgende Punkte:
Studienfristen: Einige Hochschulen haben Fristen für die Bewerbung für einen Studiengangwechsel. Diese Fristen sollten unbedingt beachtet werden.
Zulassungsbeschränkungen: Je nach Studiengang und Hochschule kann es zu Zulassungsbeschränkungen kommen. Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist daher für einen erfolgreichen Wechsel unerlässlich.
Anrechnung von Studienleistungen: Die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen ist von der jeweiligen Hochschule und dem Studiengang abhängig. Vor dem Wechsel sollte daher abgeklärt werden, welche Leistungen angerechnet werden können.
Ein Studiengang- oder Studienfachwechsel kommt dann infrage, wenn ein ganz neues Studienthema gewünscht ist. Grund dafür kann ein Interessenwechsel oder Enttäuschung mit dem aktuellen Studiengang sein. In der Regel können bei einem neuen Studienfach keine bereits erreichten ECTS-Punkte angerechnet werden.
Studienfachwechsel | Studiengangwechsel |
Ein Studienfachwechsel betrifft Studierende, die | Ein Studiengangwechsel betrifft Studierende, die |
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Bis zum 3. Semester ist ein Wechsel bei Fächern ohne Zulassungsbeschränkung unproblematisch. Es kann einfach ein Fachwechselantrag gestellt werden. Der Student wird dabei nicht von der Hochschule exmatrikuliert. In der Regel ist dies zum Semesterende, meist zum Wintersemester, möglich. Auch für zulassungsbeschränkte Fächer kommt eine Bewerbung infrage.
Die konkreten Schritte für einen Studiengangwechsel können je nach Hochschule und Studiengang variieren. Im Folgenden finden Sie jedoch einen allgemeinen Überblick:
Informieren Sie sich: Informieren Sie sich umfassend über die Studienmöglichkeiten und die Zulassungsvoraussetzungen verschiedener Studiengänge. Besuchen Sie Hochschultage, Messen und Informationsveranstaltungen oder nutzen Sie Online-Angebote.
Prüfen Sie die Fristen: Informieren Sie sich bei der Studienberatung Ihrer Hochschule über die Fristen für die Bewerbung.
Stellen Sie einen Antrag: Stellen Sie einen Antrag auf Studiengangwechsel bei Ihrer Hochschule. Dem Antrag sollten die erforderlichen Unterlagen beigefügt sein, z. B. Zeugnisse, Leistungsnachweise und Motivationsschreiben.
Warten Sie auf die Entscheidung: Die Hochschule prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Zulassung zum neuen Studiengang.
Immatrikulieren Sie sich: Bei einer positiven Entscheidung immatrikulieren Sie sich im neuen Studiengang.
Der Wechsel der Universität kann verschiedene Gründe haben:
Unzufriedenheit mit der Studienumgebung: Die Studienbedingungen, die Ausstattung oder die Lage der Hochschule entsprechen nicht den Erwartungen.
Bessere Studienmöglichkeiten: An einer anderen Hochschule gibt es ein attraktiveres Studienangebot oder bessere Studienbedingungen.
Persönliche Gründe: Der Wechsel an eine andere Universität ist aus privaten Gründen erwünscht, z. B. aufgrund eines Umzugs oder einer Partnerschaft.
Bei einem Wechsel der Universität müssen Sie sich für einen neuen Studiengang bewerben. Die Zulassungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren können je nach Hochschule und Studiengang variieren.
Der Wechsel des Studiengangs innerhalb derselben Hochschule erfolgt in der Regel ohne Wechsel der Universität. Hierbei bewerben Sie sich für einen neuen Studiengang an Ihrer bisherigen Hochschule. Die Zulassungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren sind in der Regel einfacher als bei einem Wechsel der Universität.
Es ist möglich, die Universität zu wechseln und im gleichen Studiengang weiterzumachen. Um die Universität zu wechseln und den gleichen Studiengang fortzuführen, beginnen Sie mit der Recherche einer Zieluniversität, die Ihren Studiengang anbietet, und prüfen Sie deren Zulassungsvoraussetzungen. Lassen Sie sich von Ihrer aktuellen Universität ein Transcript of Records ausstellen und klären Sie mit der Zieluniversität, welche Ihrer bisherigen Leistungen anerkannt werden können. Reichen Sie dann Ihre Bewerbungsunterlagen bei der Zieluniversität ein, darunter das Transcript of Records und gegebenenfalls ein Motivationsschreiben.
Nach Erhalt der Zusage der Zieluniversität, exmatrikulieren Sie sich von Ihrer aktuellen Universität und immatrikulieren Sie sich an der neuen Universität, indem Sie alle erforderlichen Dokumente einreichen. Mit diesen Schritten können Sie erfolgreich die Universität wechseln und Ihre akademische Laufbahn fortsetzen.
Der Wechsel des Studiengangs Medizin ist mit besonderen Herausforderungen verbunden:
Hohe Zulassungsbeschränkungen: In den meisten Bundesländern gibt es an den Universitäten hohe Zulassungsbeschränkungen für den Studiengang Medizin.
Lange Studiendauer: Das Medizinstudium dauert in der Regel 6 Jahre und ist sehr anspruchsvoll.
Verlust von Studienleistungen: Bei einem Wechsel des Studiengangs Medizin können bereits erbrachte Studienleistungen in der Regel nicht angerechnet werden.
Daher sollten Sie den Wechsel des Studiengangs Medizin nur nach gründlicher Abwägung aller Vor- und Nachteile in Betracht ziehen. Besonders sind im Fachgebiet Medizin Ghostwriter Experten. Wenn Sie Schwierigkeiten beim Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten z.B. Doktorarbeit in der Medizin haben, können unsere Ghostwriter Ihnen professionell unterstützen.
Bei einem Studiengangwechsel sollten Sie auch die finanziellen Aspekte beachten:
BAföG: Unter Umständen verlieren Sie Ihren Anspruch auf BAföG, wenn Sie den Studiengang wechseln. Informieren Sie sich beim BAföG-Amt über die genauen Regelungen.
Kindergeld: Grundsätzlich haben Sie bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch beim Wechsel des Studiengangs. Ob der Anspruch auf Kindergeld im Einzelfall weiterbesteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob der neue Studiengang als Teil der Erstausbildung gilt.
Stipendien: Informieren Sie sich, ob Ihr Stipendium bei einem Studiengangwechsel weitergezahlt wird.
Studiengebühren: An einigen Hochschulen fallen Studiengebühren an. Informieren Sie sich vorab über die Höhe der Studiengebühren im neuen Studiengang.
Fördermöglichkeiten: Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für Studierende, z. B. Studienkredite oder Beihilfen. Informieren Sie sich bei Ihrer Hochschule oder beim Studentenwerk über die verfügbaren Fördermöglichkeiten.
Sie möchten Ihren Studiengang wechseln und sind sich unsicher, ob Sie Ihr BAföG weiterhin beziehen können? Keine Sorge, in vielen Fällen ist dies möglich! In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema BAföG und Studiengangwechsel.
Ein einfacher Fachrichtungswechsel innerhalb desselben Studiengangs stellt in der Regel kein Problem für den BAföG-Bezug dar. Sie müssen lediglich Ihr BAföG-Amt über den Wechsel informieren.
Bei einem kompletten Studienwechsel gelten hingegen einige Regeln:
Erster Wechsel: Bis zum Ende des dritten Semesters ist ein Wechsel ohne Angabe von Gründen möglich.
Danach: Ab dem vierten Semester benötigen Sie einen triftigen Grund, z. B. Eignungsmangel oder Neigungswandel. Diesen müssen Sie schriftlich beim BAföG-Amt begründen.
Unverzügliche Meldung: Informieren Sie das BAföG-Amt unverzüglich über Ihren Wechsel, spätestens jedoch zum Ende des Semesters, in dem Sie den neuen Studiengang beginnen.
Wichtig: Die Semesteranzahl wird ab der Einschreibung gezählt, nicht ab dem Beginn der BAföG-Zahlungen.
Ein Studiengangwechsel aus unabweisbarem Grund, z. B. aufgrund von Krankheit oder familiären Gründen, ist jederzeit möglich. Finanzielle Probleme oder mehrmaliges Durchfallen in Prüfungen zählen allerdings nicht dazu.
Ab dem zweiten Fachrichtungswechsel werden die bereits im zweiten Studiengang absolvierten Semester von der Regelstudienzeit des dritten Studiums abgezogen. Für die verbleibende Zeit können Sie weiterhin BAföG beantragen. In diesem Fall gewährt Ihnen das BAföG-Amt allerdings meist nur ein verzinstes Darlehen.
Tipp: Lassen Sie sich vor einem Studiengangwechsel von Ihrem örtlichen Studentenwerk oder Ihrem BAföG-Betreuer beraten. Diese Dienste stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung und können Ihnen helfen, den Überblick zu behalten und den Wechsel reibungslos zu gestalten.
Gehen Sie die Punkte der Checkliste von Studiengangwechsel Schritt für Schritt durch, um Antwort auf die Frage zu bekommen: Wie wechsle ich meinen Studiengang?
Sind mir die Gründe meiner Unzufriedenheit mit dem aktuellen Studiengang und meine Motivation für einen Studienfachwechsel klar?
Kommt ein Fachrichtungswechsel in Frage?
Falls ich einen Studiengangwechsel anstrebe, bin ich mir über das neue Studienfach im Klaren? Habe ich Seminare besucht und Professoren recherchiert?
Kann ich mir bereits erreichte ECTS-Punkte im neuen Studiengang anrechnen lassen? Welche Unterlagen werden für eine eventuelle Anrechnung benötigt?
Wie läuft die Neubewerbung ab? Welche Unterlagen benötige ich (z.B. Krankenkassenbescheinigung, Schulzeugnis, andere)?
Welche Fristen gibt es für den Studienwechsel und die Bewerbung für den neuen Studiengang?
Mit welchen Kosten ist zu rechnen (Umzug, eventuell anfallende Materialkosten)? Habe ich die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung?
Welche Unterlagen muss ich dem BAföG-Amt übermitteln?
Fragen & Antworten: Studiengangwechsel
Die Anzahl der Studiengangwechsel ist in der Regel nicht begrenzt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jeder Studiengangwechsel mit einem gewissen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden ist. Daher sollten Sie den Studiengangwechsel nur dann in Betracht ziehen, wenn Sie sich sicher sind, dass der neue Studiengang der richtige für Sie ist.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, die Universität zu wechseln und dabei den gleichen Studiengang fortzuführen. Dieser Prozess erfordert jedoch einige organisatorische Schritte und Abstimmungen zwischen der aktuellen und der zukünftigen Universität, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen.
Die Fristen für den Studiengangwechsel variieren je nach Hochschule und Studiengang. In der Regel müssen Sie den Wechsel jedoch spätestens zum Ende des Semesters beantragen, in dem Sie den neuen Studiengang beginnen möchten.
Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Hochschule über die genauen Fristen und Formalitäten.
Nein, in den meisten Fällen können Sie Ihr BAföG auch nach einem Studiengangwechsel weiterbeziehen.
Fachrichtungswechsel: Ein einfacher Fachrichtungswechsel innerhalb desselben Studiengangs hat keine Auswirkungen auf Ihren BAföG-Anspruch.
Studienwechsel: Bei einem kompletten Studienwechsel müssen Sie unter Umständen einen triftigen Grund für den Wechsel nachweisen, um weiterhin BAföG zu erhalten.
Wechsel aus unabweisbarem Grund: Ein Wechsel aus unabweisbarem Grund, z. B. aufgrund von Krankheit oder familiären Gründen, ist jederzeit möglich und hat keine Auswirkungen auf Ihren BAföG-Anspruch.
Wichtig: Informieren Sie sich vor dem Studiengangwechsel beim BAföG-Amt über die genauen Regelungen in Ihrem Fall.
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