wissenschaftliche arbeiten gwriters blog

Alles über wissenschaftliche Facharbeiten

Anna Milena von Gersdorff

(Head of Marketing)

05.12.2016

Anna Milena von Gersdorff leitet als Online-Marketing Expertin den GWriters Blog sowie alle Veröffentlichungen, Änderungen und Sonderaktionen auf unserer Webseite. Darüber hinaus ist Sie für gesamte Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit unseren Medienpartnern zuständig.

Eine Facharbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit im deutschen Schul- und Ausbildungssystem und zählt als eine Form der Abschlussarbeiten. Aufgrund ihrer Struktur wird sie den propädeutischen wissenschaftlichen Arbeiten bzw. Arbeitsweisen zugeordnet.
Facharbeiten werden sowohl Unterrichtsrahmen deutscher Schulen als auch im Rahmen einer Ausbildung angefertigt.

Ziele einer Facharbeit

Ziel der Facharbeit ist es, die eigenständige Arbeit und Auseinandersetzung des Schülers mit einem spezifischen Thema zu fördern und seinen Wissensstand gemessen an den Rahmenbedingungen der Ausbildung zu verifizieren.
Daneben soll die Anfertigung der Facharbeit den Schüler erstmals mit einer propädeutischen Arbeitsmethode und dem allgemeinen wissenschaftlichen Arbeiten vertraut machen, die er im weiteren Ausbildungsweg (universitäre Ausbildung, Lehrstelle) benötigt. Aus diesem Grund orientiert sich die Facharbeit an den Anforderungen von Universitätsarbeiten.
Entsprechend den Rahmenbedingungen des Bundeskultusministeriums und der Kultusministerien der Länder dient die Facharbeit in der gymnasialen Oberstufe dem Leistungsnachweis, der in die Abiturnote einfließen kann.

Inhalt, Aufbau und Umfang einer Facharbeit

Der Inhalt der Facharbeit wird entweder vom Schüler/Auszubildenden/Studenten frei gewählt oder vom Lehrkörper des jeweiligen Faches vorgeschlagen. Aufbau und Umfang der Arbeit orientieren sich am wissenschaftlichen Standard und sind je nach Einrichtung unterschiedlich geregelt.

Die Anfertigung der Facharbeit erfolgt in folgenden Schritten:

  • Themenwahl

  • Literatursuche

  • Studienkonzept bei empirischen Arbeiten

  • Schriftliche Abhandlung

  • Vorlage der Arbeit beim Prüfer

  • (Mündliche Verteidigung der Arbeit)

  • Bewertung der schriftlichen und mündlichen Leistung durch den Prüfungsausschuss

Arten von Facharbeiten

Die Arten der Facharbeiten richten sich nach den zugrundeliegenden Ausbildungsabschnitten, in welchen die Facharbeit angefertigt wird. Demzufolge gibt es

  • Facharbeiten in der Sekundarstufe I und II

  • Facharbeiten zur Leistungserbringung im Studium (zumeist auch alsSeminararbeit oder Hausarbeit bezeichnet)

  • Facharbeit im Rahmen eines Ausbildungsganges

Rechtliche Bestimmungen zu Facharbeiten

Die rechtlichen Bedingungen zur Anfertigung einer Facharbeit in der gymnasialen Oberstufe werden im schulischen Kontext vom Bundeskultusministerium und den Kultusministerien der Länder geregelt.

Länderspezifika

  • In Baden-Württemberg ist die Facharbeit ein Instrument der Leistungsüberprüfung und des Heranführens an das wissenschaftliche Arbeiten in den Seminarkursen an beruflichen Gymnasien. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

  • Bayern sieht die Erstellung einer Facharbeit in der gymnasialen Oberstufe vor, die entgegen den anderen Bundesländern jedoch als Seminararbeit bezeichnet wird und im Rahmen eines wissenschaftspropädeutischen sich über drei Semester erstreckenden Seminars angefertigt werden muss. Die Zeit zum Anfertigen der Facharbeit beträgt dabei 12 Monate und wird von einem sich anschließenden Vortrag begleitet. Dabei fließt die Facharbeit einerseits über ein Punktwertsystem in die Gesamtnote im Abitur ein. Anderseits definiert sie die Zulassung zum Abitur. Eine mit null Punkten bewertete Facharbeit verhindert die Zulassung des Schülers zum Abitur.

  • In Berlin entscheidet der Schüler ob er die Note seiner Facharbeit in die Abiturnote einbringen möchte. Hier erfolgt die Anfertigung der Facharbeit nach Antragstellung im 2. Halbjahr der 12. Jahrgangsstufe des gymnasialen Bildungsweges. Die Arbeit kann muss jedoch nicht Bestandteil eines Prüfungsfaches sein. Nach Abgabe der Arbeit wird der Schüler nach Abschluss der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen in einem Kolloquium mündlich zu seiner Facharbeit geprüft.

  • In Brandenburg wird, entgegen den vorangegangen Bundesländern, bereits im ersten Halbjahr der 9. Jahrgangsstufe eine Facharbeit angefertigt. Diese wird schriftlich vorgelegt, die Benotung wird als Klassenarbeit gewertet. In der 10. Jahrgangsstufe erhält der Schüler nochmals die Möglichkeit zur Anfertigung einer Facharbeit nach einem freigewählten Thema, welches über einen Zeitraum von drei Monaten bearbeitet werden muss und dessen Bewertung anstelle einer mündlichen Prüfung als Leistungsnachweis erbracht werden kann.

  • Niedersachsen hält ein eigens für die Facharbeit konzipiertes Seminarfach bereit, welches in der sog. Qualifikationsphase der Oberstufe stattfindet. Für die Anfertigung der Facharbeit steht dem Schüler eine Zeit von 6 Wochen neben dem allgemeinen Schulbetrieb zur Verfügung. Die Bewertung der Facharbeit fließt in die Abiturnote ein.

  • Nordrhein-Westfalen verlangt die Anfertigung einer Facharbeit in der Qualifikationsphase 1 entsprechend dem G8- oder G9-Modell, welche in dem zugehörigen Fach eine Klausurnote darstellt. Die Bearbeitungszeit für die Facharbeit beträgt sechs Wochen bei gleichzeitiger intensiver Betreuung durch den Lehrer des zugehörigen Fachbereiches.

  • Rheinland-Pfalz sieht die Anfertigung einer Facharbeit in der 12. Jahrgangsstufe in einem der gewählten Leistungskurse vor. Die Zeit, die dem Schüler zur Verfügung steht, liegt bei zwölf Wochen. Die Facharbeit fließt mit der Wertung einer Klausurleistung in die Endnote ein. Zusätzlich kann eine zweite Facharbeit angefertigt werden, die als sog. Besondere Lernleistung 1,3fach gegenüber den anderen Leistungsnachweisen zählt.

  • In Sachsen wird in der 10. Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I und bei Bedarf auch in der 11. Jahrgangsstufe der Sekundarstufe II eine Facharbeit angefertigt. Zudem besteht in Analogie zum Bundesland Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der Anfertigung einer Facharbeit im Rahmen einer besonderen Lernleistung in der Sekundarstufe II.

  • Sachsen-Anhalt sieht die Anfertigung der Facharbeit in der 10. Jahrgangsstufe vor und wertet die Facharbeit als normale Leistung vergleichbar einer sog. Kurzkontrolle.

  • In Schleswig-Holstein ist die Anfertigung einer Facharbeit den Schülern überlassen. Diese fertigen die Arbeit innerhalb von 6 Monaten in einem der Leistungskurse an, verteidigen diese am Ende des vierten Kurshalbjahres und entscheiden anschließend ob die Wertung der Facharbeit in die Abiturnote einfließen soll.

  • Thüringen sieht es als verpflichtend, dass Schüler der gymnasialen Oberstufe eine Facharbeit anfertigen, die hier als Seminarfacharbeit bezeichnet wird. Diese Arbeit wird von einer Gruppe von Schülern gemeinsam innerhalb eines Jahres erstellt.