Der DBA stellt den höchsten Titel dar, der in der klassischen angelsächsischen Managementausbildung zu erlangen ist. Als akademischer Abschluss des dritten Grades nach dem Bologna-Modell und international anerkannter Forschungsgrad ist er dem durch Promotion an einer deutschen Universität erworbenen Doktortitel uneingeschränkt gleichgestellt. Er steht auf gleicher Stufe mit dem Ph.D. (Doctor of Philosophy) und wird wie dieser in einem weitgehend verschulten Verfahren erlangt, lässt also weniger akademischen Freiraum zu als ein herkömmliches deutsches Promotionsstudium. Während der Ph.D. vornehmlich der theoretischen Aufarbeitung einer Forschungsfrage dient, fokussiert die DBA-Thesis praktische Problemlösungen und schöpft häufig aus dem Datenfundus desselben Unternehmens, bei dem der Promovend angestellt ist.
Derzeit bietet keine einzige deutsche Hochschule ein eigenständiges DBA-Promotionsstudium an. Abgesehen von Kooperationsprogrammen vereinzelter Bildungsinstitute mit britischen Hochschulen wie dem der Munich Business School oder der ESB Business School in Reutlingen kann der DBA in Deutschland nur über die Niederlassung der britischen Bradford School of Management in Bonn erworben werden. Auch aufgrund dieser bürokratischen Hürden empfiehlt sich die Unterstützung durch einen BWL Ghostwriter im Rahmen einer professionellen Promotionsberatung, der Sie in alle Phasen Ihrer Promotion zum DBA unterstützt.
Entsprechend seiner berufspraktischen Ausrichtung bietet sich ein DBA-Doktorat vor allem für erfahrene Manager als nebenberufliche Teilzeit-Promotion an. Studentische Aspiranten dürften auch vor den hohen Kosten (im Durchschnitt über 50.000 € Studiengebühren) zurückschrecken. Wer als Fach- oder Führungskraft in einem Unternehmen tätig ist, empfiehlt sich mit dem DBA-Titel für den internen Aufstieg oder schafft die Grundlage für einen Absprung in die Selbstständigkeit (z.B. Beratungsunternehmen oder Dozentur) auf hohem Niveau.
Die Zulassung zu einem DBA-Studiengang erfordert in Deutschland und der Schweiz gleichermaßen einen Abschluss der zweiten Bologna-Ebene mit mindestens 300 ECTS-Punkten (Master, Magister, Staatsexamen, Universitätsdiplom o.ä.). Ferner wird regelmäßig mehrjährige Managementerfahrung erwartet. Der Verleihung des DBA-Titels gehen voraus:
ein zweijähriges Studienprogramm (diverse drei- bis fünftägige Module mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Inhalten, wobei nach jedem Modul eine Hausarbeit zu verfassen ist),
die Vorlage eines detaillierten Exposés zum beabsichtigten Forschungsgegenstand als Grundlage für die Zuweisung eines Doktorvaters bzw. Supervisors, schließlich
die Anfertigung einer forschungsorientierten Dissertation und deren Verteidigung (Disputation) in einer mehrstündigen mündlichen Abschlussprüfung voraus.
Die extreme, beziehungs- und familienunfreundliche Zeit- und Arbeitsbelastung neben der hauptberuflichen Beanspruchung, welche mit der Erlangung des DBA verbunden ist, führt zu einer sehr hohen Abbrecher-Quote von mehr als zwei Dritteln weltweit.
Um einer verlustreichen Kapitulation vor den Anforderungen des DBA-Erwerbs vorzubeugen, ist dringend anzuraten, bei der Auswahl des Anbieterinstitutes größtes Augenmerk auf Qualität und Intensität der Betreuung zu richten. Grundsätzlich sollten daher nur Einrichtungen in Betracht gezogen werden, die über eine internationale Akkreditierung und die renommierten Gütesiegel der AACSB (Association to Advance Collegiate Schools of Business) und des EQUIS Accreditation Board verfügen.
Die Befugnis zum Tragen im Ausland erworbener akademischer Titel richtet sich nach den Hochschulgesetzen der Länder. Mit Ausnahme von Hochschulgraden, die in Ländern der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder im Vatikanstaat verliehen wurden, ist dem ausländischen Titel eine Herkunftsbezeichnung hinzuzufügen. Von einer britischen Hochschule verliehene DBA-Grade dürfen in Deutschland auch als „Dr.“ geführt werden. Da der DBA praktisch nur von angelsächsischen Bildungseinrichtungen vergeben wird, gibt es bis zum Vollzug des EU-Austritts Großbritanniens demnach keine Probleme mit der Führung des DBA- bzw. Dr.-Titels in Deutschland. Sofern Großbritannien danach nicht doch zumindest noch dem EWR angehören will, kann vorbehaltlich eines zwischenstaatlichen Äquivalenzabkommens mit Großbritannien und einer entsprechenden Modifizierung der Hochschulgesetze der Zusatz der verleihenden britischen Hochschule erforderlich werden.
Gekaufte DBA-Titel dürfen wie alle anderen nicht regulär durch persönliche akademische Ausbildung an verleihungsberechtigten Hochschulen erworbenen Grade nicht geführt oder in amtliche Dokumente eingetragen werden.
In der Schweiz darf der wie in Deutschland regelmäßig über eine ausländische bzw. eine kooperierende britische Hochschule erlangte DBA-Titel ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung in der Verleihungsform „DBA“ oder als „Dr.“ geführt werden.